Westbahnhoffnung Villach

Gesetzesänderung zur Spendenabsetzbarkeit

*** WICHTIGE INFORMATION ***

Mit 01.01.2017 wurde das Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit geändert, daher müssen mildtätige Organisationen seit 2017 die Spendensummen von Privatpersonen direkt an das Finanzamt elektronisch übermitteln, damit die Spende steuerlich abgesetzt werden kann.

Wir möchten uns bei all jenen bedanken, die uns 2017 mit Spenden über unseren Kooperationspartner „Hilfe die anommt“ unterstützt haben und möchten bitten, folgende Daten bis zum 04.02.2018 an info@hilfedieankommt.at
zu übermitteln, damit eure Spenden steuerlich abgesetzt werden können:

vollständiger Name (laut Meldezettel), Geburtsdatum, Anschrift zur Bestätigungsübermittlung

Ohne Datenbekanntgabe können Spenden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung aus 2017 steuerlich nicht abgesetzt werden!
Wir bitten auch um Weiterleitung dieser Bekanntgabe. Vielen Dank!